Die jährliche Fahrt des GEW- Kreisverbands Steinburg soll 2025 in die Stadt Aarhus führen. Als Termin ist der 23. Mai bis 25. Mai 2025 geplant.
Eine Einladung mit genaueren Angaben folgt im Februar 2025.
Foto: ARoS Aarhus
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Am 21.11.2014 fahren die Pensionäre des GEW-Kreisverbandes Steinburg nach Hamburg und besuchen das Maritime Museum in der Speicherstadt.
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Gegen Hass und Hetze
GEW ruft zur Teilnahme an Protest gegen den AFD-Bundesparteitag auf
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vom 28. bis 30. Juni 2024 will die AfD in der Grugahalle Essen – im Herzen des Ruhrgebiets – ihren Bundesparteitag abhalten. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis organisiert für das Wochenende zahlreiche Gegenproteste. Auch die GEW Schleswig-Holstein ruft ihre Mitglieder zur Teilnahme an den Demos auf. Es fahren Busse aus Schleswig-Holstein.
Einzelheiten findet ihr hier:
https://www.gew-sh.de/aktuelles/detailseite/gew-ruft-zur-teilnahme-an-protest-gegen-den-afd-bundesparteitag-aufDer GEW-Landeshauptausschuss hat auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag (23.05.2024) beschlossen, dass die GEW-Kreisverbände ihren Mitgliedern die Fahrtkosten erstatten.
Derzeit mehren sich Angriffe aufs Streikrecht. Fährt die Bahn nicht oder heben Flugzeuge nicht ab, kommen Rufe nach Einschränkung des Streikrechts. Aber ohne Streikrecht blieben Beschäftigten und ihren Gewerkschaften nur das „kollektive Betteln".
Derzeit mehren sich die Angriffe auf das Streikrecht. Fährt etwa die Bahn nicht oder heben Flugzeuge nicht ab, dann kommen Rufe nach einer Einschränkung des Streikrechts. Aber: Im Tarifkonflikt können die Verhandlungen ins Stocken geraten. Für eine Lösung des Konflikts in Form eines Tarifvertrags, der gute Löhne und Arbeitsbedingungen sichert, müssen beide Parteien in der Lage sein, Druck auf die andere Verhandlungspartei auszuüben. Der Streik ist in Deutschland als rechtlich zulässiges Mittel vorgesehen und verfassungsrechtlich geschützt. Ohne das Streikrecht wären Verhandlungen für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nur „kollektives Betteln“, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte.
Es geht um Augenhöhe, die zwischen den Tarifvertragsparteien gerade nicht ohne Weiteres besteht. Für Beschäftigte ist das Streikrecht das letzte und einzige Mittel, um für ihre berechtigten Interessen einzustehen und ebenbürtig zu verhandeln. Streikende nehmen dabei neben Einkommensverlusten für die Zeit des Streiks auch weitere Nachteile in Kauf. Streik ist deshalb nie eine leichtfertige Entscheidung.
Da es beim Streikrecht um den Ausgleich eines bestehenden Ungleichgewichts geht, darf und soll der Streik Druck aufbauen und Wirkung zeigen. Dazu gehört auch, dass er betriebswirtschaftlichen Schaden für das bestreikte Unternehmen herbeiführt. Mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Streiks behalten die Gerichte die Folgen des Streiks für Dritte ausreichend im Blick. Dort, wo es nötig ist, wird bei jedem Streik ein sogenannter Notdienst sichergestellt. So kommen durch Streiks Menschen und Maschinen nicht zu schaden. Hier handeln die Gewerkschaften sehr verantwortungsvoll.
Grundsätzlich gilt: Erfolge im Sinne der Beschäftigten sind historisch nie einfach vom Himmel gefallen, sondern wurden durch Gewerkschaften erkämpft. Sie sind Ausdruck manchmal zäher und langer Tarifkämpfe und das geht nicht immer reibungslos. Da kracht es auch mal und es muss gestreikt werden, wenn die Arbeitgeberseite sich verweigert. Das kann dann auch mal Dritte betreffen. Das sind die notwendigen Nebenfolgen des Streikrechts.
Zudem ist Deutschland als nicht besonders streikwütig bekannt. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften schlossen im Jahr 2023 etwa 6.000 Tarifverträge. Die meisten Tarifverhandlungen gehen geräuschlos vonstatten. Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass hierzulande auf 1.000 Beschäftigte durchschnittlich 18 Arbeitstage aufgrund von Streiks ausfallen. Damit bewegt sich Deutschland im internationalen Mittelfeld (siehe Abbildung).
Es gibt allerdings einen leichten Anstieg an Streiks in Deutschland. Hintergrund sind hohe Inflationsraten und ein Verlust der Kaufkraft in den vergangenen krisengeprägten Jahren. Gleichzeitig haben viele Unternehmen hohe Gewinne eingefahren. Es geht somit für Betroffene um echte Verteilungskämpfe.
Deutschland ist bereits geprägt von einem restriktiven Streikrecht. In Deutschland ist der Streik mit bereits hohen Hürden versehen. Weitere Einschränkungen wie Ankündigungsfristen, Zwangsschlichtungen und Mindestbesetzungen würden das Streikrecht entwerten und Beschäftigten ihr notwendiges Durchsetzungsmittel aus der Hand nehmen. Deshalb: Hände weg vom Streikrecht! Morgen kann es auch um deine Arbeitsbedingungen gehen. Deswegen gilt die Solidarität mit den Anliegen der Streikenden.
Kiel - Solidarität mit der heutigen (21.03.2024) Demonstration der Landeselternvertretung der Kitas für bessere Bedingungen in den Kindertagesstätten bekundete die Bildungsgewerkschaft GEW. „Die Eltern setzen heute ein wichtiges Zeichen für Kitas, in denen sich ihre Kinder wohlfühlen können. Dazu zählen kleinere Gruppen, ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel, Verlässlichkeit, eine solide Finanzierung – und aus gewerkschaftlicher Sicht natürlich ganz obenan die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“, sagte der GEW-Co-Landesvorsitzende Henning Schlüter in Kiel.
Aus seiner Sicht könne es mehr Kita-Plätze und eine höhere Verlässlichkeit nur mit deutlich mehr qualifiziertem Personal geben. „Erzieher*innen und Sozialpädagogische Assistent*innen fallen aber nicht vom Himmel. Die Politik muss für einen Ausbau der PIA-Plätze und attraktivere Arbeitsbedingungen sorgen. Nur dann werden junge Leute verstärkt sozialpädagogische Berufe ergreifen und das bisherige Personal nicht weiterhin aus dem Beruf fliehen“, zeigte sich Henning Schlüter überzeugt. Eine „Flexibilisierung“ oder gar Absenkung von Qualitätsstandards werde hingegen nur zu verschärftem Personalmangel und geschlossenen Kitas innerhalb kürzester Zeit führen.
Aktuell besteht in Schleswig-Holstein nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung ein Bedarf an 15.600 zusätzlichen Kita-Plätzen. Um ihn zu decken, fehlen 1.700 Fachkräfte (bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag). Legt man wissenschaftliche Standards beim Personalschlüssel zugrunde (1:3 im Krippenbereich und 1:7,5 im Elementarbereich), fehlen sogar 1.900 Fachkräfte.
Verantwortlich: Bernd Schauer, 21.03.2024
Demokratische Prozesse scheinen dem Bildungsministerium irgendwie Probleme zu bereiten. Anders ist seine Absicht kaum zu verstehen, den Schulleiterwahlausschusses (§§ 37,38 Schulgesetz) abzuschaffen. Für die GEW müssen alle an Schule Beteiligten wie bisher das Recht haben, bei der Entscheidung über die Schulleitung mitzubestimmen.
Die Mitbestimmungsrechte von Lehrkräften, Eltern, ggf. Schüler*innen und Schulträgern dürfen vom Bildungsministerium nicht einfach beiseite gewischt werden. Schließlich sollen gerade sie in Zukunft mit der Schulleitung zusammenarbeiten. Außerdem kennen sie die Erfordernisse ihres Schulstandorts am besten. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Stärkung der Demokratie obenan stehen muss, wirkt der Plan des Bildungsministeriums wie aus der Zeit gefallen.
Geht es nach der Absicht des Bildungsministeriums soll an die Stelle des Schulleiterwahlausschusses ein reines Anhörungsgremium treten; getauft auf den schönen Namen: „vom Schulträger für die Anhörung zu bildendes Gremium“. Viel zu melden hat dieses Gremium dann nicht. Statt wie der Schulleiterwahlausschuss mitzuentscheiden, wer in Zukunft als Schulleiter*in die Geschicke einer Schule leitet, wird es nur noch angehört. Konsequenz: weniger Einfluss aller an Schule Beteiligten – mehr Macht für das Bildungsministerium. Dem Bildungsministerium fiele es dann wesentlich leichter, eine*n Schulleiter*in einzusetzen. Bisher hat es in der Regel die Stelle neu ausgeschrieben, wenn der Schulleiterwahlausschuss sich nicht auf die Wahl einer Person einigen konnte. Bisher schlug der Schulleiterwahlausschuss die gewählte Person dem Bildungsministerium zur Ernennung vor. Die letztliche Entscheidung liegt allerdings auch jetzt schon beim Bildungsministerium.
Für die GEW stellt sich auch die Frage, warum das Bildungsministerium bei der Besetzung einer Schulleitung in Zukunft nicht mehr wie bisher bis zu vier geeignete Personen vorschlagen will.
Demokratie stärken und Rechtsruck aktiv entgegenwirken
Die zivilgesellschaftlichen Demonstrationen gegen rechte Hetze in kleinen und großen Städten und Kommunen und eine fortdauernde Mobilisierung sind wichtig und ermutigend. Ebenso wichtig ist es, diskriminierenden Äußerungen im Alltag zu widersprechen, sich mit Betroffenen rassistischer und antisemitischer Gewalt zu solidarisieren, über Verschwörungsnarrative, rechte Ideologien und Diskursstrategien aufzuklären sowie verantwortungsvolle politische Partizipation zu fördern. Ob in der Familie, im Bekanntenkreis, in der Schule, im Betrieb oder im Verein, in den sozialen Medien, auf der Straße oder an der Wahlurne – besonders in diesen krisenhaften Zeiten gilt es, für den Schutz von Grund- und Menschenrechten einzustehen, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Vielfalt zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ruft die GEW ihre Mitglieder dazu auf, sich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 11. bis 24. März unter dem Motto ‚Menschenrechte für alle‘ zu beteiligen. Es gibt viele Möglichkeiten, Haltung zu zeigen und dem politischen Rechtsruck im Superwahljahr aktiv entgegenzuwirken – in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen, in gewerkschaftlichen Projekten oder Bündnissen, durch die Organisation von Vorträgen, Lesungen, Workshops oder mit kleineren Aktionen. Auch im Parlament macht sich die GEW für das Thema stark: Der Geschäftsführende Vorstand wird mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei einem Parlamentarischen Frühstück die Rolle des Demokratiefördergesetzes in der heutigen Zeit diskutieren.
Mehr zum Thema findet ihr HIER!
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